Aktuelles
BAFA-Programm Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows"
Antragsberechtigt:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
(Jungunternehmen) oder Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) oder Unternehmen, die sich in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere
Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe
b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in
der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die
Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind:
•
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder
Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig
werden wollen.
•
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen
Verfahrens erfüllen.
•
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu
deren Eigenbetriebe stehen.
•
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
•
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur werden nicht gefördert.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert
werden:
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen
gefördert werden.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
•
von Frauen geführt werden.
•
von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
•
von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
•
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
•
zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
•
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
•
zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
•
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
•
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
•
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der
wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen
einer Unternehmenssicherungsberatung eine
weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht
aufeinanderfolgen.
Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten
Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro
Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden,
Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.
Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des
Unternehmens.
(siehe Merkblatt)
Antragstellung
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem
regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch
in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei
einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter
„Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA
gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die
Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein
Zuschuss gewährt werden.
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende
Maßnahme.
(Diese Informationen aus der Quelle : BAFA / Bundesministerium für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle entnommen)
Weitere Details zum Download:
•
BAFA - Merkblatt Antragsberechtigte KMU (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Beratungsarten- und themen (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Zahlung (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Beratung_Bericht (PDF)
Aktuelles
BAFA-Programm Förderprogramm „Förderung
unternehmerischen Know-hows"
Antragsberechtigt:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an Junge Unternehmen,
die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) oder Unternehmen
ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) oder Unternehmen,
die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom
Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und
der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne
von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für
staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen
in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung
bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind:
•
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-,
Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als
Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder
schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
•
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder
die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
•
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe
stehen.
•
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
•
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und
Aquakultur werden nicht gefördert.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen
kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert
werden:
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen
einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
•
von Frauen geführt werden.
•
von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
•
von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
•
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit
Migrationshintergrund beitragen.
•
zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
beitragen.
•
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
•
zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
•
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
•
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
•
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine
Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in
Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer
Unternehmenssicherungsberatung eine
weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in
Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen.
Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens
liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in
Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum
(maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen
Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere
Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als
Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht
berücksichtigt.
Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht
dokumentiert werden.
Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen
Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
(siehe Merkblatt)
Antragstellung
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die
Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein
Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen
Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen
bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der
„Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter
„Informationen zum Thema“).
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung
können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter
„Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene
Unternehmen.
Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und
informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen
sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die
Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur
Entscheidung weiter.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der
Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden.
Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch
der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
(Diese Informationen aus der Quelle : BAFA / Bundesministerium
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entnommen)
Weitere Details zum Download:
•
BAFA - Merkblatt Antragsberechtigte KMU (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Beratungsarten- und themen (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Zahlung (PDF)
•
BAFA - Merkblatt Beratung_Bericht (PDF)